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Liebe Interessentin, lieber Interessent des B.i.G.

Wie können Sie Mitglied bei „Berater im Gastgewerbe e.V.“ werden?

Im Berater im Gastgewerbe e.V. gibt es derzeit 4 Formen der Mitgliedschaft, deren Voraussetzungen, Rechte und Pflichten in der Satzung verankert sind.

  • Vollmitgliedschaft
    Eine Vollmitgliedschaft im B.i.G. kann erwerben, wer nachweislich mindestens seit zwei Jahren beruflich überwiegend in der Beratung für das Hotel- und Gastgewerbe oder seiner artverwandten Branchen tätig ist.
  • Gastmitgliedschaft
    Gastmitglied beim B.i.G. kann werden, wer den Zielsetzungen des Vereins durch Ausbildung oder berufliche Tätigkeit nahesteht. Eine Gastmitgliedschaft kann später in eine Vollmitgliedschaft gewandelt werden.
  • Ruhestandmitgliedschaft
    Ruhestandmitglied sind Vollmitglieder, die das 70. Lebensjahr erreicht haben und dem Verein durch die Ruhestandsmitgliedschaft verbunden bleiben möchten.
  • Ehrenmitgliedschaft
    Die Mitgliederversammlung kann um die Belange des B.i.G. verdiente Persönlichkeiten zu Ehrenmitgliedern wählen.

 

Kontaktaufnahme

Sie haben unsere B.i.G. Satzung und den Ehrenkodex bereits gelesen und sind damit einverstanden? Sie erfüllen die Voraussetzungen als unabhängiger freier Berater fürs Gastgewerbe als Vollmitglied oder Gastmitglied?

Für einen ersten Kontakt melden Sie sich bitte über unser Kontaktfeld der Website www.berater-im-gastgewerbe.de oder persönlich per Telefon beim Vorstandsvorsitzenden des Vereins.

Idealerweise kennen Sie ein oder zwei unserer B.i.G. Mitglieder und können diese als Referenzen nennen, falls Sie direkt eine Vollmitgliedschaft anstreben. Falls nicht, so schlagen wir Ihnen zunächst eine Gastmitgliedschaft vor, in der wir Sie und Sie uns kennenlernen.

Eine Mitgliedschaft muss analog der Satzung immer schriftlich beantragt werden. Ein Antragsformular erhalten Sie vom 1. Vorsitzenden nach der Kontaktaufnahme. Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft allein der Vorstand.

 

Das Miteinander im B.i.G. Berater im Gastgewerbe e.V.

  • Wir, die Mitglieder des B.i.G., leben unseren Berufskodex.
  • Wir kommunizieren untereinander, achten uns und informieren uns gegenseitig.
  • Wir fördern die fachliche und soziale Weiterentwicklung unserer Mitglieder und unterstützen uns gegenseitig.
  • Wir verbinden die Generationen innerhalb des B.i.G.
  • Wir schaffen eine gute Atmosphäre – untereinander und zu unseren Kunden und Geschäftspartnern. Der ehrliche Umgang miteinander hat oberste Priorität.
  • Wir nehmen aktiv am Vereinsgeschehen teil, bringen uns mit eigenen Ideen ein und sind offen für Feedback.
  • Wir stehen loyal zum B.i.G. und vertreten seine Werte nach außen.
  • Wir stärken die Bedeutung unseres Vereins in der öffentlichen Wahrnehmung.
  • Wir arbeiten partnerschaftlich mit anderen Institutionen der Branche zusammen.

 

Welchen Nutzen haben Sie von der B.i.G. Mitgliedschaft?

  • Vollmitglieder erhalten das B.i.G. Logo als Gütesiegel und dürfen sich offiziell B.i.G. Berater nennen und damit auf Drucksachen und im Internet Auf Wunsch und gegen Gebühr erhalten Sie einen B.i.G. Stempel.
  • Alle Mitglieder werden auf der Website des B.i.G. mit Foto und Tätigkeitsschwerpunkten, Adresse und Verlinkung dargestellt (bei Gastmitgliedern entfallen Tätigkeitsschwerpunkte und Verlinkung).
  • Der B.i.G. ist in Sozialen Medien wie Facebook oder Google+ aktiv. Diese Kanäle stehen auch für Ihre Beiträge zur Verfügung.
  • Sie erhalten Zugang zu unserer internen Xing-Gruppe.
  • Sie werden zu den jährlichen Treffen und der Mitgliederversammlung
  • Sie nehmen aktiv an der ehrenamtlichen Mitgestaltung des Vereins durch die Mitgliederversammlung und in Arbeitskreisen
  • Sie profitieren vom fachlichen und kollegialen Austausch im Kreise erfahrener Berater im Gastgewerbe
  • Sie können an Weiterbildungenwie der Jahrestagung und weiteren Fachthementagen teilnehmen, die meist sehr kostengünstig angeboten werden.

 

Was kostet die Mitgliedschaft beim B.i.G.?

  • Die Voll- und Gastmitgliedschaft ist in der Finanzordnung, die von den Mitgliedern bestimmt wird, festgehalten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 150 € pro Jahr und wird Anfang des Jahres nach Rechnungsstellung fällig.
  • Die reine Tagungsgebühr für die Teilnahme an der Jahrestagung wird überwiegend aus dem Mitgliederbeitrag bestritten.

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihre Anfrage.

im Januar 2020

 

Hans J. Holst, 1. Vorsitzender

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